Krankenkassen

Kostenübernahme

Wenn Sie als Klient/in bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen haben, können Sie die von mir erhaltene Honorarrechnung nach Abschluss der Behandlung an Ihre Krankenkasse einsenden und der Betrag wird von den meisten Kassen im Rahmen Ihres Vertrages zurückerstattet.

Klären Sie deshalb mit Ihrer Krankenkasse vorgängig ab, ob Sie die in Rechnung gestellten Leistungen rückerstattet, bzw. zu welchem Anteil sie sich an den aufgelaufenen Kosten beteiligt .

Besonderes bei Klienten, welche bei der VISANA vesichert sind:
Die Versicherten müssen die Zusatzversicherung für "Komplementär" I, II oder III abgeschlossen haben;
- Komplementär I: VISANA erbringt Leistungen nur auf ärtzliche Verordnung
- Komplementär II und III: VISANA erbringt Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung


Anerkennungen

Ich bin beim EMR und bei der ASCA als Therapeutin registriert.


Krankenkassenliste

Da die Liste der Krankenversicherer sich ändern kann, immer wieder auch neue Krankenversicherer aufgenommen werden, gebe ich Ihnen den direkten Link an, damit Sie die aktuelle Liste stets zur Hand haben. Gehen Sie beide Listen durch, denn es kann sein, dass Ihre Krankenkasse entweder nur beim EMR oder nur bei der ASCA angeschlossen ist.

Krankenkassenliste EMR

Krankenkassenliste ASCA


Tarife

Der Stundenansatz beträgt CHF 120.-. Abgerechnet wird nach effektivem Zeitaufwand.


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